Häufige Fragen
Wie schnell können Sie nach einem Wasserschaden in Zürich da sein?
Wasserschäden sind Notfälle für uns. Wir versuchen, innerhalb von 2–4 Stunden nach Ihrer Anfrage in Zürich vor Ort zu sein. In der Nacht und am Wochenende sind wir für dringende Fälle erreichbar. Jede Stunde zählt – rufen Sie sofort an.
Was soll ich tun, bis Sie da sind?
Sperren Sie wenn möglich die Wasserzufuhr ab (Haupthahn). Sichern Sie Wertsachen und empfindliche Elektrogeräte vor weiterer Durchnässung. Öffnen Sie Fenster, falls keine weiteren Niederschläge drohen. Versuchen Sie nicht, Wasser mit Haushaltstüchern aufzuwischen – das verteilt Keime und schützt nicht wirklich. Rufen Sie dann uns und Ihre Versicherung an.
Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?
Die Trocknungsdauer hängt vom Ausmass, den Materialien und den baulichen Gegebenheiten ab. Ein überschaubarer Schaden in einem Zimmer kann in 5–10 Tagen getrocknet sein. Grosse Schäden über mehrere Ebenen, vor allem in Betonbauten, können 3–6 Wochen brauchen. Wir messen den Fortschritt regelmässig und informieren Sie transparent.
Übernimmt die Versicherung die Kosten der Wasserschadenreinigung?
In den meisten Fällen ja. Gebäudeversicherungen decken Schäden an der Bausubstanz, Hausratsversicherungen Schäden am Inventar. Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation und der Kommunikation mit der Versicherung. Melden Sie den Schaden jedoch so schnell wie möglich – Verzögerungen können Ansprüche gefährden.
Was passiert, wenn sich Schimmel bildet nach einem Wasserschaden?
Schimmel nach einem Wasserschaden ist ein ernstes Problem, das professionelle Hilfe erfordert. Wir behandeln schimmelbetroffene Flächen mit Fungiziden, entfernen stark befallene Materialien und trocknen die verbleibenden Strukturen professionell. In schweren Fällen muss Verputz oder Dämmmaterial ersetzt werden. Kontaktieren Sie uns – wir beraten ehrlich, was nötig ist.
Können Sie auch nach Abwasserschäden reinigen?
Ja. Abwasserschäden sind besonders heikel, weil das Wasser Krankheitserreger enthält. Wir reinigen und desinfizieren betroffene Flächen mit zugelassenen Desinfektionsmitteln, tragen Schutzausrüstung und entsorgen kontaminiertes Material fachgerecht. Eine gründliche Desinfektion ist nach Abwasserschäden zwingend – nicht optional.